Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall
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Anregung an den Magistrat vom 13.03.2009, OM 3080 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 26.02.2009
Betreff: Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn der jeweiligen Wintermonate in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass bei Schneefall die Bürgersteige mit abstumpfendem Streumaterial (statt generell nur mit Salz) zu bestreuen sind und Vollversorger (Einzelhandel) aufzufordern, statt oder zusätzlich zum Streusalz auch abstumpfende Mittel zum Verkauf anzubieten.
Begründung: Bei und nach den Schneefällen der letzten Wochen wurden in Nieder-Eschbach die Bürgersteige u. ä. fast ausschließlich mit Streusalz bestreut. Bei den Vollversorgern vor Ort konnte man lediglich nur Streusalz erwerben; abstumpfende Mittel gab es nur im Baumarkt. In anderen Stadtteilen dürfte es ähnlich aussehen. Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt am Main sieht aber Streusalz als Streumaterial nur in geringen Mengen vor. Wenn die Beschaffung von abstumpfenden Streumitteln nicht oder nur erschwert möglich ist (ein Baumarkt ist nicht für jeden erreichbar), kann die Vorgabe der Satzung nicht erfüllt werden. § 11 (Winterdienst) der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt am Main lautet: "Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auftauende Mittel (z. B. Salz) dürfen nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere Streumittel nicht beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen sind von auftauenden Mitteln freizuhalten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2009OFOF 260/15Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2009Sie sind hierOMOM 3080Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallDirektanregung
- 19. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 760Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats