Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei und nach den Schneefällen der letzten Wochen wurde in Nieder-Eschbach Bürgersteige u.ä. fast ausschließlich mit Streusalz gestreut. Bei den Vollversorgern vor Ort konnte man auch lediglich Streusalz erwerben, abstumpfende Mittel gab es nur im Baumarkt. In anderen Stadtteilen dürfte es ähnlich aussehen. _ Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sieht aber Streusalz als Streumaterial und dann nur in geringen Mengen vor. Wenn die Beschaffung von abstumpfenden Streumitteln nicht oder nur erschwert möglich (ein Baumarkt ist nicht für jeden erreichbar), kann die Vorgabe der Satzung nicht erfüllt werden. satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main § 11 Winterdienst (11) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auftauende Mittel (z.B. Salz) dürfen nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere Streumittel nicht beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen sind von auftauenden Mitteln freizuhalten._
Inhalt
Antrag vom 26.02.2009, OF 260/15
Betreff:
Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall
Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn der jeweiligen Wintermonate
in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass bei Schneefall die Bürgersteige mit
abstumpfenden Streumaterial (statt generell Salz) zu bestreuen sind.
Vollversorger (Einzelhandel) aufzufordern statt oder zusätzlich zu Streusalz auch
abstumpfende Mittel zum Kauf anzubieten.
Begründung:
Bei und nach den Schneefällen der letzten Wochen wurde in Nieder-Eschbach Bürgersteige u.ä.
fast ausschließlich mit Streusalz gestreut. Bei den Vollversorgern vor Ort konnte man auch
lediglich Streusalz erwerben, abstumpfende Mittel gab es nur im Baumarkt.
In anderen Stadtteilen dürfte es ähnlich aussehen. _
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sieht aber Streusalz als
Streumaterial und dann nur in geringen Mengen vor.
Wenn die Beschaffung von abstumpfenden Streumitteln nicht oder nur erschwert möglich (ein
Baumarkt ist nicht für jeden erreichbar), kann die Vorgabe der Satzung nicht erfüllt werden.
satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
§ 11 Winterdienst
(11) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu
verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auftauende Mittel (z.B. Salz)
dürfen
nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem
Gefälle, usw.)
und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es
keine
Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere
Streumittel
nicht beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen sind von auftauenden
Mitteln freizuhalten._
Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2009Sie sind hierOFOF 260/15Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2009OMOM 3080Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallDirektanregung
- 19. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 760Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU, 1 BFF und fraktionslos