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Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall

Vorlagentyp: OFGRÜNE
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Bei und nach den Schneefällen der letzten Wochen wurde in Nieder-Eschbach Bürgersteige u.ä. fast ausschließlich mit Streusalz gestreut. Bei den Vollversorgern vor Ort konnte man auch lediglich Streusalz erwerben, abstumpfende Mittel gab es nur im Baumarkt. In anderen Stadtteilen dürfte es ähnlich aussehen. _ Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sieht aber Streusalz als Streumaterial und dann nur in geringen Mengen vor. Wenn die Beschaffung von abstumpfenden Streumitteln nicht oder nur erschwert möglich (ein Baumarkt ist nicht für jeden erreichbar), kann die Vorgabe der Satzung nicht erfüllt werden. satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main § 11 Winterdienst (11) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auftauende Mittel (z.B. Salz) dürfen nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere Streumittel nicht beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen sind von auftauenden Mitteln freizuhalten._

Inhalt

Antrag vom 26.02.2009, OF 260/15

Betreff:

Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall

Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn der jeweiligen Wintermonate

in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass bei Schneefall die Bürgersteige mit

abstumpfenden Streumaterial (statt generell Salz) zu bestreuen sind.

Vollversorger (Einzelhandel) aufzufordern statt oder zusätzlich zu Streusalz auch

abstumpfende Mittel zum Kauf anzubieten.

Begründung:

Bei und nach den Schneefällen der letzten Wochen wurde in Nieder-Eschbach Bürgersteige u.ä.

fast ausschließlich mit Streusalz gestreut. Bei den Vollversorgern vor Ort konnte man auch

lediglich Streusalz erwerben, abstumpfende Mittel gab es nur im Baumarkt.

In anderen Stadtteilen dürfte es ähnlich aussehen. _

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sieht aber Streusalz als

Streumaterial und dann nur in geringen Mengen vor.

Wenn die Beschaffung von abstumpfenden Streumitteln nicht oder nur erschwert möglich (ein

Baumarkt ist nicht für jeden erreichbar), kann die Vorgabe der Satzung nicht erfüllt werden.

satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main

§ 11 Winterdienst

(11) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu

verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auftauende Mittel (z.B. Salz)

dürfen

nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem

Gefälle, usw.)

und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es

keine

Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere

Streumittel

nicht beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen sind von auftauenden

Mitteln freizuhalten._

Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2009Sie sind hier
    OFOF 260/15Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. März 2009OMOM 3080Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallDirektanregung
  3. 19. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 760Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 30 · 13.03.2009
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3080 2009 Die Vorlage OF 260/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
1 BFF
Enthaltung:
1 CDU1 BFFFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU, 1 BFF und fraktionslos

Mitdiskutieren

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