Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Bereich des Lyoner Quartiers
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass die Luftschadstoffbelastung im Lyoner Quartier aufgrund der Entfernung zur Autobahn A 5 nicht signifikant ist. Zudem wird kein Bedarf für Lärmmessungen gesehen, da die geltenden Lärm-Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am nächsten zur Autobahn gelegen befindet sich im Lyoner Quartier ein einzelnes Wohngebäude in einer Entfernung von über 400 Metern. Die Karl-Popper-Schule befindet sich ebenfalls in einer Entfernung von 400 Metern zur Autobahn A 5.
Untersuchungen haben ergeben, dass die Luftschadstoffbelastung mit zunehmender Entfernung zu Autobahnen deutlich abnimmt. Nach 100 - 200 Metern Entfernung zur Autobahn ist deren lufthygienische Zusatzbelastung nicht mehr signifikant. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden inzwischen stadtweit - auch an den verkehrsreichen Straßen - eingehalten.
Für das Lyoner Quartier geht der Magistrat aufgrund des nur moderaten lokalen Verkehrsaufkommens von einer deutlichen Unterschreitung der lufthygienischen Grenzwerte aus.
Straßenverkehrslärm wird, im Gegensatz zu Luftschadstoffen, nicht gemessen, sondern gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) berechnet. Die hierauf gestützten, gültigen Lärm-Immissionsgrenzwerte sind für Mischgebiete höher angesetzt als in Wohngebieten, gelten jedoch nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen.
Somit finden diese im vorliegenden Fall keine Anwendung. Gemäß Lärmaktionsplan (3. Runde vom 4. Mai 2020) liegen darüber hinaus keine Voraussetzungen für eine Lärmsanierung vor.
Auf Grund dessen erkennt der Magistrat keine Notwendigkeit, Immissionsmessungen für das Lyoner Quartier durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2022OFOF 586/5Lärm- und Schadstoffmessung an der A5 im Bereich des Lyoner QuartiersOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2022OMOM 3056Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Bereich des Lyoner QuartiersDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 75Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Bereich des Lyoner QuartiersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab