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Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Bereich des Lyoner Quartiers

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Lyoner Quartier durchzuführen. Dies ist notwendig, da die A 5 ohne Lärmschutzwand verläuft und die Bevölkerung im Lyoner Quartier wächst. Die Messungen sollen insbesondere bei Ostwind und in verkehrsreichen Zeiten erfolgen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, an der A 5 im Bereich des Lyoner Quartiers eine Lärm- und Schadstoffmessung nahe der Autobahn im Siedlungsbereich, möglichst auch bei Ostwind und in verkehrsreichen Zeiten, vornehmen zu lassen.

Begründung

Die A 5 führt hier nahe an der Siedlung vorbei. Sie hat in diesem Bereich auf ihrer östlichen Seite keine Lärmschutzwand. Im Lyoner Quartier leben immer mehr Menschen. Es ist daher dringend geboten, hier eine Lärm- und Schadstoffmessung vorzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2022OFOF 586/5Lärm- und Schadstoffmessung an der A5 im Bereich des Lyoner QuartiersOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3056Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Bereich des Lyoner Quartiers
    Direktanregung
  3. 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 75Lärm- und Schadstoffmessung an der A 5 im Bereich des Lyoner QuartiersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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