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Zweirichtungsverkehr für Radfahrer

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 75

Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrer Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung erfolgt stets nach einer Prüfung der Örtlichkeit durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Genauso, wie es auf herkömmlichen Straßen mit Zweirichtungsverkehr Stellen gibt, die zu eng für den Begegnungsfall zweier Pkw sind, müssen sich auch an Engstellen in freigegebenen Einbahnstraßen die Verkehrsteilnehmenden gegenseitig verständigen, wer zuerst die Stelle passiert. Konflikte entstehen dabei durch die fehlende gegenseitige Rücksichtnahme. Es handelt sich somit weniger um Probleme, welche durch die Verkehrsregelung begründet werden können, als vielmehr um ein Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellt dies jedoch keine ausreichende Begründung für den Ausschluss von Radverkehr in einer Fahrtrichtung dar. Vielmehr muss eine besondere Gefahrenlage zugrunde liegen. Wo eine solche Gefahrenlage vorliegt, wird eine Einbahnstraße auch nicht für den Radverkehr freigegeben. Ebenso gibt es keine Auffälligkeiten in der Unfallstatistik bei freigegebenen Einbahnstraßen. Bei der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr schreibt die StVO keine besonderen Markierungen vor. Maßgebend sind allein die Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen (VZ) 220 (Einbahnstraße) StVO bzw. unter dem VZ 267 (Verbot der Einfahrt) StVO. Die in vielen Straßen des Stadtgebietes vorhandenen Markierungen, Fahrradpiktogramme und Pfeile, sollen in erster Linie den Kfz-Verkehr für die Freigabe-Regelung sensibilisieren, wenn diese in Straßen neu eingeführt wurde. Auf eine Neumarkierung kann daher nach einer Eingewöhnungszeit verzichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2016OFOF 69/16Zweirichtungsverkehr für RadfahrerOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 1. November 2016OMOM 795Zweirichtungsverkehr für RadfahrerDirektanregung
  3. 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 75Zweirichtungsverkehr für Radfahrer
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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