Mehr Sicherheit Am Dammgraben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Sicherheit von Kindern im Kindergartenalter im Bereich Am Dammgraben. Es wird festgestellt, dass eine besondere Gefährdungslage nicht vorliegt, da die KiTa vollständig eingezäunt ist und Kinder nicht alleine im Straßenverkehr unterwegs sind. Zudem wird die Anregung zur Installation zusätzlicher Verkehrsmarkierungen teilweise angenommen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Funckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock13.03.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung27.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Funckstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Kinder im Kindergartenalter werden grundsätzlich von den Eltern bzw. erwachsenen Personen in die Betreuungseinrichtung gebracht, abgeholt oder gehen mit Betreuungskräften der KiTa aus dem Haus. Das Gelände der KiTa ist vollständig eingezäunt. Dass sich KiTa-Kinder alleine im Straßenverkehr bewegen, sollte damit ausgeschlossen sein. Eine besondere Gefährdungslage liegt demnach nicht vor.
Die genannten Fahrbahnschwellen und Querungshilfen ("Verkehrsinsel") werden in besonders begründeten Fällen an Grundschulen nach eingehender Prüfung durch die Schulwegkommission eingesetzt, da Schulkinder dazu angehalten werden sollen, den Schulweg so weit wie möglich eigenständig zu bewältigen. Das trifft aus den oben genannten Gründen nicht auf eine KiTa zu. Der Anregung kann dahingehend also nicht entsprochen werden.
Die Straße Am Dammgraben wird bereits von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Übertretungsquote liegt bei 13,2 %.
Eine Fahrbahnmarkierung "30" existiert bereits an folgenden Stellen:
- Am Dammgraben in Höhe Einmündung Buzzistraße direkt vor der KiTa auf Höhe der Zonenbeschilderung
- Philipp-Reis-Straße gegenüber der Hausnummer 3 und 37 auf Höhe der Zonenbeschilderung.
Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt in verhältnismäßig großen Tempo-30-Zonen die Wiederholung einer Bodenmarkierung in größeren Abständen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Philipp-Reis-Straße auf Höhe der Einmündung Funckstraße, in der Straße Am Dammgraben Höhe Einmündung Müllerstraße sowie Höhe Einmündung Wicker-Frosch-Straße je eine weitere Bodenmarkierung "30" aufgebracht wird (siehe Skizze).
roter Punkt= Markierung vorhanden; grüner Punkt =Markierung neu
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2022OFOF 531/2Mehr Sicherheit „Am Dammgraben“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2022OMOM 3319Mehr Sicherheit Am DammgrabenDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 757Mehr Sicherheit Am DammgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab