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Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz

Vorlagentyp: STMagistrat
5 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2011, ST 755

Betreff: Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz Die Sportanlage Harheim besteht aus einem Naturrasenplatz mit einer 400m Tennenlaufbahn und einem Tennenplatz. Im Jahr 2010 wurden zwei der am westlichen Rand befindlichen Tennisplätze rückgebaut und an dieser Stelle ein Naturrasenkleinspielfeld geschaffen, um dem gestiegenen Platzbedarf, insbesondere der SG Harheim 1946 e.V., entgegen zu kommen. Darüber hinaus kennt der Magistrat den Wunsch der Vereine im Stadtteil nach einem Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Harheim. In der zurzeit im Geschäftsgang befindlichen Vorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung (M 46 vom 18.02.2011) ist diese Maßnahme in der Anlage 3 aufgelistet. Hier finden sich die nach derzeitigem Stand für die Jahre 2012 ff. erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen in alphabetischer Reihenfolge. Über Prioritätensetzungen wird im Rahmen der Etatberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre entschieden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2011OFOF 1/14Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Mai 2011OMOM 1Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzDirektanregung
  3. 20. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 5 Wochen
    STST 755Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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