Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2011, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 14.04.2011
Betreff: Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Hartplatz der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz umzubauen und dazu entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Die Bezirkssportanlage wird von zwei Vereinen intensiv genutzt. Die Sportgemeinschaft Harheim (SGH) hat derzeit eine Vielzahl von Mannschaften im Jugend-, Damen- und Seniorenbereich. Dies schon allein erschwert die Trainings- und Spielmöglichkeiten, da diese nur nach Dienstschluss und an Wochenenden angeboten werden können. Der Turnverein Harheim (TVH) benutzt als zweiter Verein die gleiche Anlage, wobei vordringlich ein Rasenplatz mit seiner Infrastruktur benötigt wird. Um die Situation zu entschärfen und unseren Kindern und Jugendlichen eine adäquate Trainingsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, könnte der Umbau des Hartplatzes zu einem Kunstrasenplatz eine gute und kostengünstige Lösung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2011OFOF 1/14Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Mai 2011Sie sind hierOMOM 1Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzDirektanregung
- 20. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 5 WochenSTST 755Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats