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Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz

Vorlagentyp: OM
5 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2011, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 14.04.2011

Betreff: Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Hartplatz der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz umzubauen und dazu entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

Begründung: Die Bezirkssportanlage wird von zwei Vereinen intensiv genutzt. Die Sportgemeinschaft Harheim (SGH) hat derzeit eine Vielzahl von Mannschaften im Jugend-, Damen- und Seniorenbereich. Dies schon allein erschwert die Trainings- und Spielmöglichkeiten, da diese nur nach Dienstschluss und an Wochenenden angeboten werden können. Der Turnverein Harheim (TVH) benutzt als zweiter Verein die gleiche Anlage, wobei vordringlich ein Rasenplatz mit seiner Infrastruktur benötigt wird. Um die Situation zu entschärfen und unseren Kindern und Jugendlichen eine adäquate Trainingsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, könnte der Umbau des Hartplatzes zu einem Kunstrasenplatz eine gute und kostengünstige Lösung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2011OFOF 1/14Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Mai 2011Sie sind hier
    OMOM 1Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem Kunstrasenplatz
    Direktanregung
  3. 20. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 5 WochenSTST 755Umbau des Hartplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zu einem KunstrasenplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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