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Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 754

Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße Die Straßen Am Selzerbrunnen und Heusingerstraße weisen auf der gesamten Länge eine Breite von circa 7,5 Metern auf und besitzen zum Teil beidseitig einen baulich abgetrennten Gehweg. Die beiden Straßen erfüllen somit nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Des Weiteren sind die Gehwege auch offizielle Schulwege der Friedrich-List-Schule. Im Fall der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs müssten die Schulkinder auf die dann für Fußgänger und Fahrverkehr gemeinsame Verkehrsfläche ausweichen und wären damit insbesondere bei erfahrungsgemäß erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn und -ende wesentlich höheren Gefahren ausgesetzt. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2016OFOF 1600/6Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der HeusingerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Februar 2016OMOM 5020Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der HeusingerstraßeDirektanregung
  3. 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 754Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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