Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5020 entstanden aus Vorlage: OF 1600/6 vom 01.02.2016
Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Heusingerstraße im Bereich der Apostelkirche sowie der Friedrich-List-Schule und der Straße Am Selzerbrunnen einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Die vor der Kirche bestehenden Parkplätze sollen erhalten bleiben.
Begründung: Seitens der Eltern der Grundschüler wurde diese Anregung eingebracht. Hierdurch würde nochmals eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Zudem könnte die Heusingerstraße vor der Friedrich-List-Schule sicherer gequert werden. Die Anregung, eine Querungshilfe in Höhe der Ausfahrt der Friedrich-List-Schule und der Apostelkirche einzurichten, weil an dieser Stelle nach Schulschluss viele Kinder die Straße kreuzen, um über die Straße Am Selzerbrunnen Richtung Oeserstraße zu gehen, würde durch den verkehrsberuhigten Bereich an Bedeutung verlieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 1600/6Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der HeusingerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016Sie sind hierOMOM 5020Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der HeusingerstraßeDirektanregung
- 9. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 754Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der HeusingerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats