Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2011, ST 751
Betreff: Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151 Vorläufige Stellungnahme: Die Übernahme der genannten Fläche als Parkplatz in die Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung setzt deren komplette Sanierung voraus. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung können grundsätzlich Mittel aus der Stellplatzablöse herangezogen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert § 44 der Hessischen Bauordnung (HBO). Aufgrund der Novellierung der HBO Ende vergangenen Jahres, zeichnen sich jedoch im Bereich der Ablösemittel im Vergleich zu den Vorjahren erhebliche Einnahmeausfälle ab. Daher überprüft der Magistrat derzeit, inwieweit neue Maßnahmen über bereits Zugesagte hinaus aus der Rücklage finanziert werden können. Eine Entscheidung darüber, ob für das o.g. Vorhaben Mittel aus der Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden können, kann erst nach Abschluss der noch laufenden Überprüfung erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2010OFOF 722/16Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151Ortsbeiratsantrag · WBE
- 12. Januar 2011OAOA 1256Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151Anregung
- 18. Mai 2011Sie sind hierSTST 751Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151Stellungnahme
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 72Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab