Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Franckeschule
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Idee, die Dächer der Franckeschule mit Solaranlagen auszustatten und plant, Mittel aus einem Projekt zur energetischen Ertüchtigung zu verwenden. Die Dächer sollen statisch geprüft und gegebenenfalls ertüchtigt werden, um eine Photovoltaikanlage und Dachbegrünung zu ermöglichen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates, schnellstmöglich die Dächer der Franckeschule mit Solaranlagen auszustatten.
Derzeit ist geplant, einen großen Teil der Mittel aus dem Projekt "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" für die Sanierung von Dächern und die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen zu verwenden. Ein entsprechender Magistratsvortrag ist derzeit in der Abstimmung. Die Franckeschule wurde in die zugehörige Liste der vorgeschlagenen Liegenschaften aufgenommen.
Zu 2.:
Der oben genannte Magistratsvortrag beinhaltet, dass die Dächer zunächst statisch geprüft und erforderlichenfalls ertüchtigt werden. Parallel dazu wird die Dachdämmung überprüft und gegebenenfalls auf den in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen vorgegebenen Sollwert verbessert. Danach wird, sofern dies technisch möglich ist, eine extensive Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage mit der größtmöglichen Stromerzeugungsleistung errichtet. Schließlich ist die Photovoltaikanlage in die bestehende Niederspannungshauptverteilung einzubinden. Dazu ist diese evtl. zunächst auch zu ertüchtigen.
Zu 3.:
Beim Altbau der Franckeschule sind die Architektur des Gebäudes und der Denkmalschutz Erschwernisse. So kann es sein, dass die Ansicht des Neubaus mit der zwingend vorgegebenen Dachkante aufgrund des Denkmalschutzes nicht überschritten werden durfte. Dies wäre auch für künftige Solaranlagen mit dem Denkmalschutz abzusprechen. Für den Anbau galt eine frühere Version der Leitlinien, dort waren bestimmte Vorgaben noch nicht beinhaltet. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags und nicht die Fertigstellung des Bauprojekts.
So galt bis zu den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2016 (Entwurf):
3.2.2 Energieeffizienz
h) Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen . Wenn keine eigene Anlage errichtet wird, ist die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen (StVVB § 1491 vom 01.03.2007). Dabei ist der jeweils aktuelle städtische Mustervertrag unter www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de > Regenerative Energiequellen zu verwenden. Beim Anbau sollte eine Nachrüstung statisch und technisch jederzeit möglich sein.
Bei zukünftigen Neubauten und Sanierungen gilt seit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 bindend:
3.2.2 Energieeffizienz
b) Bei allen Neubauten und Dachsanierungen ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren . Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die Dachflächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z. B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen (StVVB § 2365 vom 01.03.2018).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2023OFOF 584/2Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: FranckeschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Februar 2023OMOM 3548Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: FranckeschuleDirektanregung
- 15. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 742Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: FranckeschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab