Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 740
Betreff: Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und Niederrad Der Magistrat hat erneut mit der Deutschen Post AG Kontakt aufgenommen. Die Deutsche Post AG vertritt die Auffassung, dass alternativ zu den Angaben im "Postfinder" auch der Kundenservice der Deutschen Post unter Tel.-Nr.: 02 28 / 4 33 31 12 für Auskünfte zur Verfügung steht. Dieser Hinweis auf das Servicetelefon zur Briefkastenleerung ist auf den Leerungsanzeigern angegeben. Somit ist nach Ansicht der Post die Informationsmöglichkeit auch für die Bürger und Bürgerinnen gegeben, die über keinen Internetzugang verfügen. Eine Diskriminierung wird darin nicht gesehen. Auch auf die Erfahrungen hinsichtlich der geringen Anzahl sonntags eingeworfener Sendungen wird hingewiesen. Es sei damit erkennbar, dass die "Sonntagsbriefkästen" bei den Kunden deutlich an Bedeutung verloren haben. In diesem Zusammenhang werden die möglichen Informationswege für ausreichend erachtet. Gemäß der Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178), § 4, sind die Voraussetzungen zur "Veröffentlichung von Kundeninformationen" in einer "leicht zugänglichen Weise bereitzustellen" erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2016STST 1491Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und NiederradStellungnahme
- 5. Januar 2017OFOF 308/5Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und NiederradOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. Januar 2017OMOM 1186Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und NiederradDirektanregung
- 18. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 740Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab