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Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und Niederrad

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 740

Betreff: Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und Niederrad Der Magistrat hat erneut mit der Deutschen Post AG Kontakt aufgenommen. Die Deutsche Post AG vertritt die Auffassung, dass alternativ zu den Angaben im "Postfinder" auch der Kundenservice der Deutschen Post unter Tel.-Nr.: 02 28 / 4 33 31 12 für Auskünfte zur Verfügung steht. Dieser Hinweis auf das Servicetelefon zur Briefkastenleerung ist auf den Leerungsanzeigern angegeben. Somit ist nach Ansicht der Post die Informationsmöglichkeit auch für die Bürger und Bürgerinnen gegeben, die über keinen Internetzugang verfügen. Eine Diskriminierung wird darin nicht gesehen. Auch auf die Erfahrungen hinsichtlich der geringen Anzahl sonntags eingeworfener Sendungen wird hingewiesen. Es sei damit erkennbar, dass die "Sonntagsbriefkästen" bei den Kunden deutlich an Bedeutung verloren haben. In diesem Zusammenhang werden die möglichen Informationswege für ausreichend erachtet. Gemäß der Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178), § 4, sind die Voraussetzungen zur "Veröffentlichung von Kundeninformationen" in einer "leicht zugänglichen Weise bereitzustellen" erfüllt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2016STST 1491Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und NiederradStellungnahme
  2. 5. Januar 2017OFOF 308/5Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und NiederradOrtsbeiratsantrag · BFF
  3. 20. Januar 2017OMOM 1186Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und NiederradDirektanregung
  4. 18. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 740Wochenendleerung der Postkästen in Oberrad und Niederrad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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