Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737
Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Wie bereits in der Stellungnahme vom 22.09.2017, ST 1957 dargelegt, ermöglicht die bestehende Zuwegung seitlich der Schranke bereits ein barrierefreies Passieren zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Rollstuhl ohne Einschränkungen, da für den Umfahrungsbereich eine Wegebefestigung besteht. Aus diesem Grund wird die Verbreiterung weiterhin abgelehnt. Mögliche Engpässe beim Umgehen bzw. Umfahren von Schrankenanlagen durch entgegenkommende Passantinnen und Passanten, sollten durch gegenseitige Rücksichtnahme unproblematisch gelöst werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017OMOM 1878Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz ScheerwaldDirektanregung
- 22. September 2017STST 1957Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz ScheerwaldStellungnahme
- 2. November 2017OFOF 651/5Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2018OMOM 2603Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)Direktanregung
- 9. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 737Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab