Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Sofern die Schranke lediglich versetzt werden soll, ist darauf zu achten, dass die seitliche Zuwegung für Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr gefahrlos gegeben ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in der OM 1878 um Entfernung oder Umsetzung der Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh gebeten. Der Magistrat hat dies in der ST 1962 abgelehnt und verweist drauf, dass diese das illegale Parken und Befahren der Stadtwaldflächen verhindern soll. Der Ortsbeirat, welcher als Stadtteilgremium besondere Ortskenntnis hat, wies in seiner OM 1878 bereits drauf hin, dass in der Vergangenheit eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten PKW-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig war und ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot dem Ortsbeirat nicht bekannt ist. Kenntnis hat der Ortsbeirat allerdings von PKW-Fahrten durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes zwischen Scheerwald und Goetheturm zwecks abstempeln der Stechuhr. Diese haben allerdings auch einen Schlüssel für die besagte Schranke, so dass dieselbe zur Verhinderung des insoweit stattfindenden Verkehrs ungeeignet ist. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges gefahrenlos zu passieren ist. Gerade die Position der Schranke in unmittelbarer Nähe zu einem Holzpfahl (siehe Bild) verhindert einen reibungslosen Gegenverkehr und birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und ist gerade an Wochenenden derart frequentiert, dass die Schranke zu erheblichen Behinderungen und Gefahren führt. Zudem stört sie auch schlicht das Landschaftsbild.
Inhalt
Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5
Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Sofern die Schranke lediglich versetzt werden soll, ist darauf zu achten, dass die seitliche Zuwegung für Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr gefahrlos gegeben ist.
Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in der OM 1878 um Entfernung oder Umsetzung der Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh gebeten. Der Magistrat hat dies in der ST 1962 abgelehnt und verweist drauf, dass diese das illegale Parken und Befahren der Stadtwaldflächen verhindern soll. Der Ortsbeirat, welcher als Stadtteilgremium besondere Ortskenntnis hat, wies in seiner OM 1878 bereits drauf hin, dass in der Vergangenheit eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten PKW-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig war und ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot dem Ortsbeirat nicht bekannt ist. Kenntnis hat der Ortsbeirat allerdings von PKW-Fahrten durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes zwischen Scheerwald und Goetheturm zwecks abstempeln der Stechuhr. Diese haben allerdings auch einen Schlüssel für die besagte Schranke, so dass dieselbe zur Verhinderung des insoweit stattfindenden Verkehrs ungeeignet ist. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges gefahrenlos zu passieren ist. Gerade die Position der Schranke in unmittelbarer Nähe zu einem Holzpfahl (siehe Bild) verhindert einen reibungslosen Gegenverkehr und birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und ist gerade an Wochenenden derart frequentiert, dass die Schranke zu erheblichen Behinderungen und Gefahren führt. Zudem stört sie auch schlicht das Landschaftsbild.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2017OFOF 435/5Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz ScheerwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2017OMOM 1878Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz ScheerwaldDirektanregung
- 22. September 2017STST 1957Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz ScheerwaldStellungnahme
- 2. November 2017Sie sind hierOFOF 651/5Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2018OMOM 2603Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)Direktanregung
- 9. April 2018Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 737Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme