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Städtische Förderung für das Stadttaubenprojekt: Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V dauerhaft vor dem Aus bewahren

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736

Betreff: Städtische Förderung für das Stadttaubenprojekt: Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V dauerhaft vor dem Aus bewahren Das Stadttaubenprojekt erhielt im Jahr 2017 aus städtischen Mitteln sowohl laufende jährliche Zuschüsse in Höhe von 19.200 €, als auch Einmalzuwendungen von insgesamt rund 32.000 €. Letztere dienten der Unterstützung der Sanierung der Volieren im "Gnadenhof" in Oberrad, als auch der Errichtung eines weiteren Taubenhauses. Für 2018 wurde bereits ein weiterer Zuschuss für Baumaßnahmen über 10.000 € zugesagt, jedoch bisher nicht abgerufen. Die gewährten Zuwendungen wurden in Anerkennung der Leistungen des Stadttaubenprojektes für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes gewährt. Allerdings muss der Magistrat bei der Gewährung und Auszahlung dieser Zuwendungen selbstverständlich auch rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Insbesondere muss die wirtschaftliche Verwendung der bereitgestellten Mittel gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Die im vergangenen Jahr eingetretene finanzielle Schieflage des Vereins ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, die jedoch nichts mit mangelnder Unterstützung durch die Stadt zu tun haben. Beispielsweise beschäftigt der Verein mittlerweile eine Vollzeitkraft, für die entsprechende Lohn- und Lohnnebenkosten anfallen. Weiterhin ist die Zahl der aufgenommenen Tiere in den letzten Jahren stark angestiegen, was ebenfalls zu einem Anstieg der Kosten (z.B. für Futtermittel und Tierarztbehandlungen) geführt hat. Mit dem Vorstand des Stadttaubenprojektes wurde die Finanzlage des Vereins bereits besprochen, da natürlich keine Seite daran interessiert ist, dass das Stadttaubenprojekt seine Tätigkeiten einstellen muss. Hierbei wurde festgelegt, dass der Verein, bevor über weitere Unterstützungsmaßnahmen entschieden werden kann, zunächst einige offene Fragen zur Bilanz des Jahres 2017 klären muss. Dies steht bisher noch aus. Zur Verbesserung der Einnahmesituation plant der Verein, künftig die Abholung und Versorgung verletzter Tiere (zumindest für Unternehmen) nicht mehr kostenfrei anzubieten. Auch bei der Anwerbung von Sach- und Geldspenden wurden Verbesserungsmöglichkeiten - z.B. die konsequentere Ausgabe von Spendenbescheinigungen - diskutiert. Das Stadttaubenprojekt wird auch künftig durch den Magistrat unterstützt, da anerkannt wird, dass das Projekt wichtige Aufgaben in den Bereichen Tierschutz und Gefahrenabwehr erfüllt. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der täglichen Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern geschieht dies regelmäßig (siehe z.B.: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2851&_ffmpar[_id_inhalt]=30421) . Darüber hinaus ist es dem Magistrat nicht möglich, den Verein bei der Gewinnung von Spenden zu unterstützen. Inwieweit die finanzielle Unterstützung angepasst werden kann und muss, ist von den oben beschriebenen Voraussetzungen sowie den finanziellen Möglichkeiten der verschiedenen Fachbereiche abhängig. Unabhängig von den Aktivitäten des Magistrats ist es dem Ortsbeirat jedoch unbenommen, ebenfalls Mittel zur Unterstützung des Vereins bereit zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2018OFOF 475/1Städtische Förderung für das Stadttaubenprojekt: Verein Stadttaubenprojekt dauerhaft vor dem Aus bewahrenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 23. Januar 2018OMOM 2657Städtische Förderung für das Stadttaubenprojekt: Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V dauerhaft vor dem Aus bewahrenDirektanregung
  3. 9. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 736Städtische Förderung für das Stadttaubenprojekt: Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V dauerhaft vor dem Aus bewahren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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