Einsatz von Laubbläsern im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat erklärt, dass die Reinigung von öffentlichen Flächen mit Laubbläsern aus rechtlichen und fachlichen Gründen notwendig ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es wird auf emissionsärmere Geräte umgestellt, um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren, während ein vollständiger Verzicht aus Kosten- und Kapazitätsgründen nicht möglich ist.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist aus rechtlichen zum Teil fachlichen Gründen verpflichtet, öffentliche Wegeflächen, Spielplatzflächen und Rasenflächen von Laub zu reinigen, um die erforderliche Verkehrssicherheit in den Grünanlagen zu gewährleisten. Dabei wird nicht zwischen offenen, unbefestigten und gepflasterten oder asphaltierten Flächen unterschieden. Zum Einsatz kommen hierbei Laubblasgeräte. Im Rahmen des Betriebs dieser Geräte wird verstärkt auf emissionsärmere, elektrisch betriebene Modelle umgestellt, um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren. Ein vollständiger Verzicht auf diese Geräte ist aus Kosten- und Kapazitätsgründen derzeit nicht umsetzbar. Handarbeit ist aus ergonomischen Gründen, aus der Sicht des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge nicht mehr zumutbar. Die Lärmschutzverordnung und gesetzliche Ruhezeiten werden bei dem Einsatz von Laubbläsern selbstverständlich berücksichtigt. Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, bei den entsprechenden Arbeitseinsätzen die Staubentwicklung so gering wie möglich zu halten und so eine Belästigung von Passanten und Anwohnenden weitestgehend auszuschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2024OFOF 790/3Einsatz von Laubbläsern im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL
- 23. Januar 2025OMOM 6379Einsatz von Laubbläsern im NordendDirektanregung
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 725Einsatz von Laubbläsern im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab