Einsatz von Laubbläsern im Nordend
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Einsatz von Laubbläsern auf nicht gepflasterten oder asphaltierten Wegen und Plätzen verursacht Staubbelästigungen, die sowohl für die Mitarbeitenden, die Anwohnenden und Nutzenden der öffentlichen Flächen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt, zusätzlich entsteht dadurch Schaden für Mikroorganismen, Flora und Fauna.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass Laubbläser künftig im Nordend nur noch auf asphaltierten oder gepflasterten Flächen und Wegen eingesetzt werden.
Dadurch würde auch die Lärmbelästigung der Anwohnenden reduziert werden.
Begründung
Der Einsatz von Laubbläsern auf nicht gepflasterten oder asphaltierten Wegen und Plätzen verursacht Staubbelästigungen, die sowohl für die Mitarbeitenden, die Anwohnenden und Nutzenden der öffentlichen Flächen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt, zusätzlich entsteht dadurch Schaden für Mikroorganismen, Flora und Fauna.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2024Sie sind hierOFOF 790/3Einsatz von Laubbläsern im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL
- 23. Januar 2025OMOM 6379Einsatz von Laubbläsern im NordendDirektanregung
- 5. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 725Einsatz von Laubbläsern im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme