Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße. Es wird eine Sonderkontrolle für Anfang Mai angekündigt, jedoch können aus rechtlichen Gründen keine Maßnahmen vor Grundstücksein- und -ausfahrten ergriffen werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Parksituation, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen.
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Schwalbacher Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher Straße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Reinigung rund um den Platz „An den Flesch-Werken“24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schwalbacher Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass voraussichtlich Anfang Mai die Sonderkontrolle stattfinden wird. Allerdings können vor Grundstücksein, bzw. -ausfahrten aus rechtlichen Gründen keine Maßnahmen erfolgen. Beim Parkverbot vor Grundstücksein und -ausfahrten nach § 12 Absatz 3 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung handelt es sich um ein Schutzgesetz, weshalb Berechtigte grundsätzlich vor den Zufahrten parken dürfen. Da am parkenden Fahrzeug jedoch nicht festgestellt werden kann, ob ein berechtigtes oder unberechtigtes Parken vorliegt, kann im Rahmen der Streife kein Einschreiten erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019OFOF 1148/1Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020OMOM 5565Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher StraßeDirektanregung
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 721Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab