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Neuer Standort für Feuerwache 21 beschlossene Sache?
Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.05.2011, ST 719
Betreff: Neuer Standort für Feuerwache 21 beschlossene Sache? Zu
- Nach aktuellem Planungsstand werden parallel noch weitere Standortalternativen geprüft. Der Magistrat ist jederzeit bereit, dem Ortsbeirat zeitnah hierüber zu berichten. Zu
- Eine Umwidmung von Gemeinbedarf Schule in Gemeinbedarf Feuerwehr ist planungsrechtlich möglich, wenn mit dem Nutzer Stadtschulamt Einigkeit darüber erzielt wird. Zu
- Die Planungen für den Neubau einer Turnhalle sind unabhängig von den Planungen für den Feuerwehrstandort. Der Flächenbedarf für die Feuerwehr ist so gering, dass eine Turnhalle zeitgleich oder zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden kann. Gegebenenfalls sind bei gleichzeitiger Realisierung der Maßnahmen Synergien möglich. Zu.
- Bisher wurde noch kein konkreter Standort für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim festgelegt. Wie die Standorte Enkheim und Sachsenhausen sowie die Planungen für Nied zeigen, wird eine gemeinsame Unterbringung von Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr-Einheiten umgesetzt, wenn dies möglich ist. Eine Voraussetzung hierfür ist ein entsprechend großes und passend geschnittenes Grundstück.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2011OFOF 751/8Neuer Standort für Feuerwache 21 beschlossene Sache?Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 17. Februar 2011VV 1533Neuer Standort für Feuerwache 21 beschlossene Sache?Anfrage
- 10. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 719Neuer Standort für Feuerwache 21 beschlossene Sache?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab