Haifischzähne im Bäckerweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Einführung von Haifischzähnen im Bäckerweg reagiert und festgestellt, dass die früheren Halteblöcke nicht mehr anordnungsfähig sind. Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation und der geltenden Vorschriften sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen.
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Bäckerweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- E-Ladesäule Bäckerweg21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bäckerweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die früher verwendeten Halteblöcke sind nicht Bestandteil der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und daher nicht mehr anordnungsfähig. Bestehende Markierungen werden auch nicht mehr erneuert. In Tempo 30-Zonen gilt grundsätzlich Rechts vor Links, wenn durch entsprechende Beschilderung nichts Anderes angeordnet wird.
Mit Einführung der aktuellen StVO (Stand 20.04.2020) wurde das Verkehrszeichen (VZ) 342 StVO (Haifischzähne) eingeführt. Diese Markierung dient der Hervorhebung der Wartepflicht einer bestehenden Rechts-vor-Links-Regelung. Die Kennzeichnung ist nur abseits von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen zulässig. Der Einsatz dieser Markierung ist nur einzelfallbezogen auf Nebenstraßen und vor allem in Tempo 30-Zonen möglich.
Die betroffene Kreuzung befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die Sicht auf die Kreuzung Rotteckstraße - Bäckerweg ist klar einsehbar. Seit der digitalen Erfassung von Verkehrsunfällen gab es in diesem Bereich 3 bis 4 Unfälle, die allerdings alle den ruhenden Verkehr (Parkunfälle) betrafen und eben nicht auf Radfahrende zurückzuführen waren. Der Magistrat sieht daher aktuell keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Zudem wäre die Maßnahme auch vor dem Hintergrund des Überbeschilderungsverbots nach § 39 Absatz 1 StVO aktuell nicht zulässig.
Der Anregung lässt sich nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2023OFOF 580/3Haifischzähne im BäckerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. September 2023OFOF 583/3Haifischzähne im BäckerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023OMOM 4690„Haifischzähne“ im BäckerwegDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 705„Haifischzähne“ im BäckerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab