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Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und Altenwohnen
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 705
Betreff: Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und Altenwohnen Zu
- Gegenstand des Antrags auf Bauvorbescheid ist neben dem Altenwohnen eine Einrichtung für soziale Zwecke, die der Unterbringung insbesondere von Flüchtlingen dient. Für eine weitergehende Differenzierung auf Familien oder Elternteile mit Kindern gibt es im öffentlichen Baurecht keine Ermächtigungsgrundlage. Es steht jedoch dem Deutschen Roten Kreuz als Antragssteller frei, nur bestimmte Personengruppen dort unterzubringen. Zu
- Dem Betreiber bleibt es unbenommen, in der Zukunft sein Konzept anzupassen und den Schwerpunkt auf Seniorenwohnen zu legen, da dies ohne weiteres planungsrechtlich zulässig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2016OMOM 4936Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und AltenwohnenDirektanregung
- 21. Januar 2016OFOF 236/14Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und AltenwohnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 705Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und AltenwohnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab