Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und Altenwohnen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4936 entstanden aus Vorlage: OF 236/14 vom 21.01.2016
Betreff: Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und Altenwohnen Der Ortsbeirat 14 stimmt dem Bauvorhaben für ein integratives Wohnheim mit den Maßgaben zu, 1. dass die Bebauung und das Konzept des Trägers neben den Altenwohnungen die ausschließliche feste Unterbringung von Familien bzw. alleinstehenden Elternteilen mit Kind bzw. Kindern vorschreibt und die Zuweisungen entsprechend erfolgen; 2. dass langfristig das Konzept angepasst und perspektivisch der Anteil an Seniorenwohnen entsprechend der ursprünglich geplanten Nutzung erhöht wird. Der Magistrat wird gebeten, dementsprechend zu handeln.
Begründung: Im familienfreundlichen Stadtteil Harheim sind (Flüchtlings-)Familien gut aufgehoben und treffen günstige Bedingungen auch hinsichtlich der Einbindung in die Nachbarschaft und in den Stadtteil an. Gleichzeitig kann gerade für Senioren das seit Langem gewünschte Angebot an preiswertem, geeignetem Wohnraum in Harheim entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2016Sie sind hierOMOM 4936Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und AltenwohnenDirektanregung
- 21. Januar 2016OFOF 236/14Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und AltenwohnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 705Errichtung eines Wohnheims für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und AltenwohnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats