Veränderungen am Neumühlenweg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 700
Betreff: Veränderungen am Neumühlenweg Aufgrund des geraden Streckenverlaufs bestehen für Fußgänger und Radfahrer gute Sichtverhältnisse, sodass der Begegnungsverkehr jederzeit ohne Verkehrsgefährdung abgewickelt werden kann. Im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme ist es beispielsweise zumutbar, dass Radfahrer hinter langsameren Fußgängern fahren oder anhalten, den Gegenverkehr passieren lassen und danach den vor ihm laufenden Fußgängerverkehr überholen. Die gesamte Wegebeleuchtung wurde im Kalenderjahr 2011 von Grund auf erneuert. Im Zuge einer Vorortbegehung wurde kein überhängendes oder störendes Grün festgestellt. Gegebenenfalls erforderliche Schnittarbeiten werden auch künftig durchgeführt. Zudem wird zunächst ein Papierkorb installiert. Bei zusätzlichem Bedarf können weitere Papierkörbe aufgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2011OFOF 32/8Veränderungen am NeumühlenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Juni 2011OMOM 180Veränderungen am NeumühlenwegDirektanregung
- 6. September 2011STST 1021Veränderungen am NeumühlenwegStellungnahme
- 11. Mai 2012Sie sind hierSTST 700Veränderungen am NeumühlenwegStellungnahme
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 242 WochenSTST 46Grünschnitt und Verbreiterung NeumühlenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab