Geschwindigkeitskontrollen Straßburger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 696
Betreff:
Geschwindigkeitskontrollen Straßburger Straße
Der Anregung wird entsprochen.
In der Straßburger Straße in Höhe des Sportplatzes fand im Zeitraum vom 06. bis 20.04.2009 eine zeitlich ununterbrochene Erfassung der Verkehrsströme und Fahrgeschwindigkeiten in beide Fahrtrichtungen statt. In dieser Zeit wurden 23.769 Fahrzeuge erfasst und die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei 12,82 %. Im Vergleich hierzu wurde im gesamten Stadtgebiet bei 768.247 erfassten Fahrzeugen im Jahr 2008 eine Übertretungsquote bei 12,2 % festgestellt.
Der Vergleich dieser Zahlen zeigt, dass die Übertretung in der Straßburger Straße während des Erfassungszeitraums sich zwar im Rahmen des gesamtstädtischen Durchschnitts 2008 bewegt. Dennoch wird die Örtlichkeit in das Geschwindigkeitsmessprogramm der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit aufgenommen.
Auch dem zweiten Teil der Anregung wird entsprochen.
Die Strecke in der Straßburger Straße zwischen Tannenkopfweg / Am Försterpfad und in Höhe des Sportplatzes ist mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert.
Als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme in diesem Streckenabschnitt wird alternierendes Parken im Bereich zwischen den Tennisplätzen nördlich der Straßburger Straße und des Sportplatzes eingerichtet. Hierdurch kann zusätzlicher Parkraum geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Februar 2009OFOF 1077/6Geschwindigkeitskontrollen Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009OMOM 3025Geschwindigkeitskontrollen Straßburger StraßeDirektanregung
- 14. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 696Geschwindigkeitskontrollen Straßburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab