Stromverteiler auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof"
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 694
Betreff: Stromverteiler auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof" Die vom Ortsbeirat gewünschten Ver- und Entsorgungsanschlüsse können aufgrund ihrer hohen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten nur eingerichtet werden, wenn diese durch eine hohe Veranstaltungsfrequenz wirtschaftlich sinnvoll sind. Dem Magistrat, vertreten durch das Grünflächenamt, sind auf dieser Fläche jedoch nur 1 bis 2 Veranstaltungen pro Jahr bekannt. Dem Grünflächenamt stehen derzeit für eine solche Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Erfahrungen an anderer Stelle haben im Übrigen gezeigt, dass solche Infrastrukturen gerne missbräuchlich genutzt werden. Angesichts der zu erwartenden Nutzung kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2015OFOF 1013/9Stromverteiler auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 21. Januar 2016OMOM 4944Stromverteiler auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Direktanregung
- 22. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 694Stromverteiler auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab