Stromverteiler auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4944 entstanden aus Vorlage: OF 1013/9 vom 17.11.2015
Betreff: Stromverteiler auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof" Der Magistrat wird gebeten, einen permanenten Stromverteilerkasten auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof" aufzustellen.
Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering veranstaltet auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof" regelmäßig ein zweitägiges Stadtteilfest. Um die Stromversorgung der Stände und der Bühne zu gewährleisten, muss bislang auf recht umständlichem und kostenintensivem Weg eine entsprechende Stromversorgung installiert werden, welche jedoch gemessen an der Dauer der Veranstaltung unverhältnismäßig hohe Kosten für den Gewerbering verursacht. Das Stadtteilfest ist ein fester Bestandteil des Lebens in Ginnheim geworden, fördert die Kontakte und das soziale Miteinander der Bewohner und wertet den Stadtteil deutlich auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2015OFOF 1013/9Stromverteiler auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 21. Januar 2016Sie sind hierOMOM 4944Stromverteiler auf dem „Alten Ginnheimer Friedhof“Direktanregung
- 22. April 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 694Stromverteiler auf dem "Alten Ginnheimer Friedhof"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats