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Sachstand über die Bunker im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: STMagistrat
74 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 689

Betreff: Sachstand über die Bunker im Ortsbezirk 8 Grundsätzlich beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland den Verkauf diverser Bunker im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Die Bunker in der Brühlstraße und in der Hadrianstraße stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Beide Bunkeranlagen wurden aus der Zivilschutzbindung entlassen. Nach Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben steht der Bunker in der Hadrianstraße leer und der Bunker in der Brühlstraße wird durch die Freiwillige Feuerwehr Praunheim genutzt. Der Bunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und wird als Musikübungsraum genutzt. Mieter ist der Verein Musikbunker Heddernheim e.V. Des Weiteren befindet sich ein Künstleratelier im Gebäude. Die Einnahmen aus der Vermietung belaufen sich auf rund 19.700,00 € jährlich. Ausgaben ergeben sich aus der sogenannten kleinen Bauunterhaltung und belaufen sich auf ca. 1.000,00 € - 2.000,00 € jährlich. Zinsen für Anschaffung und Herrichtung oder Abschreibungsbeträge sind in dieser Summe nicht enthalten. Derzeit werden die genannten Bunker Brühlstraße und Hadrianstraße nicht zum Kauf angeboten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2012OFOF 130/8Sachstand über die Bunker im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 26. Januar 2012VV 251Sachstand über die Bunker im Ortsbezirk 8Anfrage
  3. 11. Mai 2012Sie sind hier
    STST 689Sachstand über die Bunker im Ortsbezirk 8
    Stellungnahme
  4. 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 790Bunkernutzung in HeddernheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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