Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anfrage zur Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks für das Wohnprojekt Lebenshilfe in Zeilsheim behandelt. Derzeit wird das Projekt am Welschgraben nicht weiter verfolgt, und der Magistrat unterstützt den Verein bei der Suche nach einer alternativen Fläche.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Beantwortung der OA 383 ist mittlerweile erfolgt. Zu
- Derzeit wird nach Kenntnis des Magistrats das Wohnprojekt am Welschgraben nicht weiter verfolgt. Der Magistrat unterstützt den Verein bei der Suche einer anderen geeigneten Fläche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2023OFOF 846/6Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OAOA 383Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110Anregung
- 10. Oktober 2023OFOF 863/6Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2023OMOM 4555Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellenDirektanregung
- 15. März 2024STST 580Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3Stellungnahme
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe be-reitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab