Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, die Vorlage M 110 bis zur Beantwortung offener Fragen zurückzustellen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass der historische Baumbestand der Kastanienallee erhalten bleibt und um Transparenz bei der Vergabe des Erbbaurechtes zu gewährleisten.
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Steinkopfweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.07.2026.
- Zeilsheim: Parksituation Ciolfstraße – Prüfung des Wegfalls von zwei Stellplätzen im Kurvenbereich in Höhe Steinkopfweg 4515.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zeilsheim: Bebauung Steinkopfweg 3 - Kastanien an der Welschgrabenstraße17.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Steinkopfweg per E-MailAntrag
Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019 per Anhörung darüber informiert, dass o.g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll.
Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten.
Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o.g. Anhörungsverfahren entgegenstehen.
Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebebeten die M 110 bis zur abschließenden Beantwortung nachfolgender Fragen zurückzustellen:
- Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann?
- Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergaben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreichen. Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen?
- M 110 führt aus, dass auf eine Ausschreibung des Baugrundstückes verzichtet wird, um eine zügige Vergabe (nach zuvor stattgefundener erfolgloser Suche) zu realisieren. Wie ist unter dem Gesichtspunkt der vollen Transparenz sichergestellt, dass andere soziale Einrichtungen/Stiftungen keinen Bedarf haben und es womöglich zu einer "ungewollten" Bevorzugung kommt?
Begründung
Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019 per Anhörung darüber informiert, dass o.g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o.g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dem vorausgeschickt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2023Sie sind hierOFOF 846/6Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OAOA 383Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110Anregung
- 10. Oktober 2023OMOM 4555Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellenDirektanregung
- 10. Oktober 2023OFOF 863/6Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2024STST 580Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3Stellungnahme
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe be-reitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme