Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Vergabe eines Erbbaurechts an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt für ein Grundstück in Zeilsheim vor. Ziel ist die Schaffung einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Zustimmung wird erwartet, um den gemeinnützigen Zweck des Vereins zu unterstützen.
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Steinkopfweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.07.2026.
- Zeilsheim: Parksituation Ciolfstraße – Prüfung des Wegfalls von zwei Stellplätzen im Kurvenbereich in Höhe Steinkopfweg 4515.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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- Zeilsheim: Bebauung Steinkopfweg 3 - Kastanien an der Welschgrabenstraße17.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Steinkopfweg per E-MailBeschlussvorschlag
I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
| Erbbauberechtigte : | Lebenshilfe Stiftung Frankfurt |
| Graf-von-Staufenberg-Allee 16 | |
| 60438 Frankfurt am Main | |
| Erbbaugrundstück : | Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, |
| Flurstück 608/127 hält 108 m² sowie eine Teilfläche von ca. 539 m² des Flurstücks 126, Steinkopfweg 3, somit insgesamt 647 m². Erbbauzweck: | Wohnerbbaurecht |
| Erbbauzeit: | 99 Jahre |
| Erbbauzins : | Unter Anwendung der |
| Splittingregelung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4520, errechnet sich folgender Erbbauzins: | 2,5 % von 560,- €/m², für 465 |
| m² somit rund 6.510 € p. a. | 2,5 % von 56,- €/m² 182 m² somit |
| rund 255 € p. a. | Insgesamt beträgt der Erbbauzins |
| 6.765,- € p. a. bei vierteljährlicher Zahlweise. Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Erbbaugrundstück |
| wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Erbbauzinsanpassungsklausel: | Vereinbarung einer |
| Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Besondere Bedingungen: | Sofern im |
| Erbbaugrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt der Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Bauverpflichtung | Bauverpflichtung zur Errichtung |
| eines Wohngebäudes als Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Bebauung erfolgt im Passivhausstandard. Sollte dies aus baulichen oder lagebedingten Gründen nicht möglich sein, müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparende Anlagetechniken bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d. h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden. Vorkaufsrecht: | Der Stadt Frankfurt am Main |
| steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und |
| 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und |
| Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. | Kosten für die Vertretung |
| (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von |
| Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50, Erträge aus Erbbaurechten | |
Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwertkarte für den maßgeblichen Bereich derzeit einen Wert von 560,- €/m² für Ein- und Zweifamilienhäuser ausweist. Aufgrund der Grundstücksgröße wurde darüber hinaus, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4520, die Splittingregelung angewandt.
II. Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Verein Miteinander-Mittendrin ist 2020 mit seiner Suche nach einem Grundstück an die Stadt herangetreten. Bestreben des Vereins ist es, ein durch Fachkräfte betreutes Wohnen für einen weiblichen Personenkreis mit frühkindlichem Autismus einzurichten. Dabei soll ein individuelles Wohnen - weg von den Großeinrichtungen - ermöglicht werden.
Dem Verein wurde das o. g. bis dato unbebaute Grundstück zur Vergabe im Erbbaurecht vorgeschlagen. Das Grundstück entspricht sowohl von der Lage als auch von der Größe den Vorstellungen des Vereins - mit fast 700 m² ist es groß genug, entsprechende Räumlichkeiten für Wohnen und Verwaltung der Wohngruppe zu schaffen. Die Wohnrandlage kann nach Beurteilung des Vereins aber sehr gut dazu beitragen, das Potential für Unstimmigkeiten oder Konflikte mit Nachbarn zu minimieren. Gleichzeitig liegt eine gute Anbindung vor, die den Bewohnerinnen eine möglichst selbständige Besorgung des täglichen Lebens ermöglicht.
Bei der vorgesehenen Erbbaurechtsvergabe würde ausnahmsweise auf die Ausschreibung des Baugrundstücks verzichtet. Im Vordergrund steht, den gemeinnützigen Zweck des Vereins und die bereits lange und erfolglose Suche nach einem geeigneten Grundstück zu unterstützen. Außerdem kann durch den Wegfall eines Ausschreibungsverfahrens eine zügige Erbbaurechtsvergabe angestrebt werden, die somit zeitnah zu Erbbauzins-Einnahmen i. H. v. rd. 6.765,- € jährlich führen würde.
Bei dem geplanten Vorhaben soll die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt als Bauherr und Vermieter fungieren, d. h. das Erbbaurecht wird zugunsten der Lebenshilfe Stiftung Frankfurt bestellt. Zwischen der Stiftung und dem Verein Miteinander-Mittendrin wird dann ein Mietvertrag abgeschlossen werden, der den vorgenannten Nutzungszweck langfristig sicherstellt.
Auf dem Flurstück 126 ist eine Teilfläche von ca. 22 m² gem. B-Plan B353 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Diese wird im Rahmen der Erbbaurechtsvergabe herausparzelliert.
Auf dem Grundstück befinden sich Bäume - ein Teil der Bäume ist im Baumkataster unter den Nrn. 9 und 11 - 14 eingetragen sind. Der Baumbestand auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Eine Fällung ist nicht vorgesehen.
B. Alternativen
Bei der vorgesehenen Erbbaurechtsvergabe würde ausnahmsweise auf die Ausschreibung des Baugrundstücks verzichtet. Im Vordergrund steht, den gemeinnützigen Zweck des Vereins und die bereits lange und erfolglose Suche nach einem geeigneten Grundstück zu unterstützen. Außerdem kann durch den Wegfall eines Ausschreibungsverfahrens eine zügige Erbbaurechtsvergabe angestrebt werden, die somit zeitnah zu Erbbauzins-Einnahmen i. H. v. rd. 6.765,- € jährlich führen würde.
C. Lösung
Bei dem geplanten Vorhaben soll die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt als Bauherr und Vermieter fungieren, d. h. das Erbbaurecht wird zugunsten der Lebenshilfe Stiftung Frankfurt bestellt. Zwischen der Stiftung und dem Verein Miteinander-Mittendrin wird dann ein Mietvertrag abgeschlossen werden, der den vorgenannten Nutzungszweck langfristig sicherstellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dem Flurstück 126 ist eine Teilfläche von ca. 22 m2 gem. B-Plan B353 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Diese wird im Rahmen der Erbbaurechtsvergabe herausparzelliert. Auf dem Grundstück befinden sich Bäume - ein Teil der Bäume ist im Baumkataster unter den Nrn. 9 und 11 - 14 eingetragen sind. Der Baumbestand auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Eine Fällung ist nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.10.2023 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, LINKE., FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme