Autobahnabfahrt von der A 5?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf eine Anfrage zur Autobahnabfahrt von der A 5 reagiert und erklärt, dass keine reguläre Abfahrt oder temporäre Baustellenzufahrt geplant ist. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel sind abgeschlossen, und es sind keine weiteren Flächenkäufe oder Verhandlungen im genannten Bereich erfolgt.
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Taunusblick — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Neues zu Taunusblick per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.
Der Magistrat hat die Autobahn GmbH um eine Stellungnahme zu der Anfrage gebeten. Demnach stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel (Lückenschluss A 66 zur A
661) hat der Bund/die Autobahn GmbH südlich an die Urselbachtalbrücke anschließend auf der Ostseite der A 5 Grundstücke erworben und dort Erdwälle aus Überschussmassen der Tunnelbaumaßnahme aufschütten lassen. Entlang der Erdwälle wurde darüber hinaus ein landwirtschaftlicher Weg hergestellt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es sind weder eine reguläre Autobahnabfahrt noch eine temporäre Baustellenzufahrt oder sonstige Straßenbaumaßnahmen vorgesehen.
Etwas nördlich der Tank- und Rastanlage Taunusblick sollen auf der Ostseite der A 5 gemäß dem Planfeststellungsbeschluss noch weitere Erdwälle aus Überschussmassen geschüttet werden. Diese Arbeiten erfolgen im Zuge des Tunnelbaus. Eine temporäre Baustellenzufahrt zu diesen Flächen befindet sich in Abstimmung. Nach Fertigstellung der Schüttungen und der Schlussvermessung wird der Grunderwerb abgeschlossen.
Der Magistrat hat in diesem Zuge keine Flächen im genannten Bereich erworben und keine Verhandlungen geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2023OFOF 373/8Autobahnabfahrt von der A5?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023VV 811Autobahnabfahrt von der A 5?Anfrage
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 680Autobahnabfahrt von der A 5?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab