Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad
Stellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches dient nicht dazu, Bringverkehre per Auto zu unterbinden. Verkehrsberuhigte Bereiche sollten so gestaltet sein, dass sofort erkennbar ist, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Damit dies gelingt, ist ein niveaugleicher Ausbau auf der ganzen Straßenbreite erforderlich. Separate Gehwege sind in verkehrsberuhigten Bereichen nicht anzulegen; hier im betroffenen Bereich aber vorhanden. Wenn Fußgänger:innen und Kraftfahrzeuge in einem verkehrsberuhigten Bereich (durch Gehwege) getrennt werden, können insbesondere Kinder den Unterschied zu einer Tempo 30-Zone nicht erkennen. Die Einheit von baulicher Gestaltung und Beschilderung ist für alle Verkehrsteilnehmer:innen wichtig. Erfahrungsgemäß ist die reine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kein Garant dafür, dass die geforderte Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Daher müssten regelmäßige Verkehrskontrollen durchgeführt werden, die jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Kürze der Fahrbahn) ebenfalls nicht möglich sind. Das genannte Teilstück des Kalbacher Stadtweges weist lediglich eine Länge von 50 m auf und mündet in einen schmalen Weg mit Durchfahrtsverbot/ Anlieger frei. Da auch nur zwei weitere Wohnhäuser in diesem Bereich vorhanden sind, besteht der Hauptverkehr hier aus den Nutzer:innenn des KiZ10 selbst. Dem absichtlichen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann jedoch mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden. Hier sollte ein Gespräch mit dem KiZ10 gesucht werden, um die Eltern zu sensibilisieren.