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Behindertengerechter Umbau des Bürgersteigs in der Bornweidenstraße zwischen Stargarder.Straße und Siebenbürgenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 675

Betreff: Behindertengerechter Umbau des Bürgersteigs in der Bornweidenstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße Das Projekt "Schaffung einer Fließwasserverbindung vom Enkheimer Ried bis zum Ostparkweiher" wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Der erste Abschnitt zwischen dem Ostparkweiher und der Charles-Hallgarten-Schule ist mit der Herstellung eines offenen Grabensystems weitgehend abgeschlossen. Die Bornweidstraße liegt im Bereich des zweiten Bauabschnitts. Auf Grund der Komplexität der in den schmalen Straßen Enkheims erforderlichen Kanalbaumaßnahmen sind die Bauvorbereitungen für den zweiten Bauabschnitt noch nicht abgeschlossen und der Baubeginn kann noch nicht terminiert werden. Der Straßenraum der Bornweidstraße ist mit einer Breite von insgesamt etwa 6.5 m sehr schmal. In dem Abschnitt zwischen der Stargarder Straße und der Röhrborngasse ist am südlichen Fahrbahnrand sogar nur ein Schrammbord (etwa 0.5 m) vorhanden, der verhindern soll, dass die Kraftfahrzeuge die Gebäudefassaden beschädigen. Die Fahrbahnbreite beträgt einschließlich des Parkstreifens am südlichen Fahrbahnrand etwa 5 m. Für den Gehweg am nördlichen Fahrbahnrand verbleibt nur eine Breite von etwa 1 m. Die Querneigung des Gehweges ist für einige Nutzergruppen unangenehm. Eine Neuaufteilung des Querschnittes zur Verbreiterung des Gehweges ist auf Grund der geringen Breite des Straßenraumes ohne linienhaften Wegfall der vorhandenen Stellplätze nicht möglich und wird vor dem Hintergrund des Stellplatzbedarfes nicht angestrebt. Die Reduzierung der Querneigung des Gehweges erfordert einen erheblichen baulichen Aufwand. Eine Anhebung des Bordes im Bestand würde mit der Neupflasterung des Gehweges sowie der Entwässerung einhergehen und eine Bordhöhe von etwa 20 cm zur Fahrbahn ergeben. Zu erwarten wären damit allerdings Probleme an den Grundstückszufahrten (Längs-/Querneigungen), beim Ausweichen auf dem schmalen Gehweg sowie mit Bordberührungen von Fahrzeugen an der sehr schmalen Fahrbahn. Mit einem niveaugleichen Ausbau des gesamten Straßenabschnittes sind die aufgezeigten Probleme eher lösbar. Die heutigen Bordverläufe könnten dann durch Materialwechsel angedeutet werden. Wenn die o. g. Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise hergestellt wird, kann im Rahmen der Wiederherstellung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Eine aufwändige Zwischenlösung wird vom Magistrat derzeit nicht verfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2010OFOF 618/16Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und SiebenbürgenstraßeOrtsbeiratsantrag · fwf
  2. 15. Juni 2010OMOM 4322Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und SiebenbürgenstraßeDirektanregung
  3. 16. August 2010STST 1227Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und SiebenbürgenstraßeStellungnahme
  4. 20. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    STST 675Behindertengerechter Umbau des Bürgersteigs in der Bornweidenstraße zwischen Stargarder.Straße und Siebenbürgenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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