Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 674
Betreff: Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7 Zu Frage 1: Es gibt nur drei bundeseigene Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im OBR 7, die für Wohnbau geeignet sind. Hier gilt der Bebauungsplan Nr. 679, der am 01.12.2015 in Kraft getreten ist, mit den Festsetzungen WA für "Allgemeines Wohngebiet". Der Bebauungsplan ermöglicht eine gewisse Nachverdichtung der Bundessiedlung, wobei der große Spielplatz - als öffentliche Fläche festgesetzt - zu erhalten ist. Bisherigen Überlegungen zur Nachverdichtung ist nicht gefolgt worden. Das Stadtplanungsamt ist bei Änderungen zu beteiligen. Zu Frage 2: Diese Liegenschaften der Bundessiedlung befinden sich in Bockenheim im Industriehof entlang der Lötzener und Elbinger Straße. Zu Frage 3: Diese Liegenschaften sind schon mit Wohnungen der Bundessiedlung bebaut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2018OFOF 325/7Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 27. November 2018VV 1065Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7Anfrage
- 8. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 674Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab