Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ortsbezirk 7 In den vergangenen Wochen war verschiedenen Berichten aus der Presse zu entnehmen, dass der Bund bereit ist, Grundstücke, die sich in seinem Besitz befinden, an die Kommunen günstig abzugeben, wenn diese beabsichtigen, darauf Sozialbauwohnungen zu errichten. Wir fragen deshalb den Magistrat: Gibt es im Ortsbezirk 7 Liegenschaften, die dem Bund gehören und wären diese für den Wohnungsbau geeignet? Wenn dies der Fall ist, wo befinden sich diese Liegenschaften? Beabsichtigt die Stadt Frankfurt diese Grundstücke für oben genannten Zweck anzukaufen?
Inhalt
Antrag vom 30.10.2018, OF 325/7
Betreff: Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7 In den vergangenen Wochen war verschiedenen Berichten aus der Presse zu entnehmen, dass der Bund bereit ist, Grundstücke, die sich in seinem Besitz befinden, an die Kommunen günstig abzugeben, wenn diese beabsichtigen, darauf Sozialbauwohnungen zu errichten. Wir fragen deshalb den Magistrat: Gibt es im Ortsbezirk 7 Liegenschaften, die dem Bund gehören und wären diese für den Wohnungsbau geeignet? Wenn dies der Fall ist, wo befinden sich diese Liegenschaften? Beabsichtigt die Stadt Frankfurt diese Grundstücke für oben genannten Zweck anzukaufen?Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 325/7Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 27. November 2018VV 1065Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7Anfrage
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 674Grundstückseigentum des Bundes im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU