Frauenhoftor in Niederrad
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 673
Betreff: Frauenhoftor in Niederrad Der Frauenhof, im Stil eines barocken Landschlosses, wurde in mehreren Bauabschnitten 1761-1781 für die Kattunfabrik Müller errichtet und ist heute als Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 (1) in der Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main, S. 653, eingetragen. Es stellt zum heutigen Zeitpunkt das städtebauliche Entrée zum in weiten Teilen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehenden alten Ortskern von Niederrad dar. Die sichtbar vorhandenen Mängel am Gebäude lassen nicht auf eine Gefährdung des Kulturdenkmals "Frauenhoftor" schließen, daher rechtfertigen sie keine Zwangsmaßnahmen der Denkmalschutzbehörde gemäß 14 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Eine Rekonstruktion des "Uhrtürmchens" kann nur auf freiwilliger Basis des Eigentümers erfolgen, da das Gebäude im Jahre 1986 mit der derzeitigen Dachform des Mitteltraktes ohne den ursprünglichen Dachaufbau mit Dachreiter (Uhrtürmchen) unter Schutz gestellt wurde. Das Denkmalamt kann dem Eigentümer bei einer möglichen Rekonstruktion mit fachlichem Rat zur Seite stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2019OFOF 1129/5Frauenhoftor in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019OMOM 4101Frauenhoftor in NiederradDirektanregung
- 8. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 673Frauenhoftor in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab