Frauenhoftor in Niederrad
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4101 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 04.01.2019
Betreff: Frauenhoftor in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes Frauenhoftor in Niederrad einzuwirken, das Uhrentürmchen zu rekonstruieren und das Gebäude insgesamt nicht weiter verfallen zu lassen.
Begründung: Das denkmalgeschützte Frauenhoftor in Niederrad befindet sich leider nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Eigentümer ist sich seiner Verantwortung nicht bewusst und lässt das Gebäude zusehends verfallen. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und auf diesen dahin gehend einwirken, dass der Zustand des Frauenhoftors nicht weiter leidet und das Uhrentürmchen rekonstruiert wird. Das Frauenhoftor ist ein wesentlicher Bestandteil des Stadtteils Niederrad und dessen Geschichte und liegt seinen Bewohnerinnen und Bewohnern sehr am Herzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2019OFOF 1129/5Frauenhoftor in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4101Frauenhoftor in NiederradDirektanregung
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 673Frauenhoftor in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats