Halteverbot in der Weilburger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Das Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote. Grundsätzlich bezeichnet eine solche Grenzmarkierung eine Verlängerung oder eine Verkürzung eines an dieser Stelle bereits vorgeschriebenen Halt- oder Parkverbotes. In der Weilburger Straße sind bereits durchgehend beidseitig absolute Haltverbote vorhanden (VZ 283 StVO). Eine Verlängerung beziehungsweise Verkürzung ist daher nicht erforderlich, eine Grenzmarkierung würde daher die bestehende Regelung lediglich wiedergeben und darf daher nicht angeordnet werden. Bei den falsch parkenden Fahrzeugen handelt es sich um ein bewusstes, vorsätzliches Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer:innen, dem sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnen lässt.