Autos nicht auf dem Fußweg parken lassen!
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 670
Betreff: Autos nicht auf dem Fußweg parken lassen! Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Gehwegbereich ab dem Ende der Schrägparkplätze bis zum Zugang des Spielplatzes im Birkholzweg mittels Geländer und Poller gegen das verbotswidrige Parken gesichert wird. Bis zur Umsetzung der Maßnahme werden Kontrollen durch die Stadtpolizei -Verkehrssicherheit durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2015OFOF 884/9Autos nicht auf dem Fußweg parken lassen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2015OMOM 3899Autos nicht auf dem Fußweg parken lassen!Direktanregung
- 4. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 670Autos nicht auf dem Fußweg parken lassen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab