Beseitigung von Laub aus Parkanlage und Spielplätzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit der Beseitigung von Laub in Parkanlagen und auf Spielplätzen beschäftigt. Es wird empfohlen, Laub in Gehölzflächen zu belassen, um die ökologischen Funktionen zu unterstützen, während es aus Sicherheitsgründen auf Wegen und Spielflächen entfernt werden muss.
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist bezüglich des Themas "Laub in Gehölzflächen" bereits sensibilisiert und weist die eigenen Angestellten sowie die beauftragen Fachfirmen, die im Rahmen der Vergaben für Reinigungs- und Pflegedienstleistungen zuständig sind, darauf hin, dass in Anbetracht der wichtigen ökologischen Funktionen von Laub auf den Naturhaushalt dieses möglichst in den Gehölzflächen belassen wird. Hierbei ist anzumerken, dass Laub auf öffentlichen Straßen, Wegen, Platz- und Spielflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden muss. Kritisch ist der Verbleib von Laub auf Flächen mit Kastanienbaumbeständen, da die Gefahr der Ausbreitung von Kastanienminiermotten besteht. Kastanienminiermotten können die Bäume stark beeinträchtigen und nachhaltig schwächen. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, Laub in Gehölzflächen nicht zu entfernen. Laub bildet Humus und ist somit essentiell für Bodenlebewesen sowie ein intaktes Bodengefüge. Bleibt Laub auf Rasenflächen können Vegetationslücken beim Grasbewuchs entstehen. Das wiederum kann als Folge die Flächen extrem vernässen. Im Extremfall entsteht eine nicht dicht geschlossene Rasendecke. Aus diesem Grund wurde dieses Vorgehen vom Fachamt bisher nicht empfohlen. Auf den Rasenflächen des Günthersburgparks untersucht das Fachamt jedoch seit Beginn der Wintersaison 2019/2020, wie sich auswirkt, wenn das Laub nicht geräumt wird. Ausgenommen von diesem Versuch sind die Wege sowie Spiel- und Sportflächen aufgrund der Verkehrssicherheit. Das Grünflächenamt wird die Situation hierzu weiter beobachten und die beauftragten Fachfirmen bei der Laubentfernung entsprechend kontrollieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2019OFOF 221/14Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2020VV 1520Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und SpielplätzenAnfrage
- 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 663Beseitigung von Laub aus Parkanlage und SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab