Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Beseitigung von Laub aus Parkanlage und Spielplätzen

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat sich mit der Beseitigung von Laub in Parkanlagen und auf Spielplätzen beschäftigt. Es wird empfohlen, Laub in Gehölzflächen zu belassen, um die ökologischen Funktionen zu unterstützen, während es aus Sicherheitsgründen auf Wegen und Spielflächen entfernt werden muss.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Günthersburgpark per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist bezüglich des Themas "Laub in Gehölzflächen" bereits sensibilisiert und weist die eigenen Angestellten sowie die beauftragen Fachfirmen, die im Rahmen der Vergaben für Reinigungs- und Pflegedienstleistungen zuständig sind, darauf hin, dass in Anbetracht der wichtigen ökologischen Funktionen von Laub auf den Naturhaushalt dieses möglichst in den Gehölzflächen belassen wird. Hierbei ist anzumerken, dass Laub auf öffentlichen Straßen, Wegen, Platz- und Spielflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden muss. Kritisch ist der Verbleib von Laub auf Flächen mit Kastanienbaumbeständen, da die Gefahr der Ausbreitung von Kastanienminiermotten besteht. Kastanienminiermotten können die Bäume stark beeinträchtigen und nachhaltig schwächen. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, Laub in Gehölzflächen nicht zu entfernen. Laub bildet Humus und ist somit essentiell für Bodenlebewesen sowie ein intaktes Bodengefüge. Bleibt Laub auf Rasenflächen können Vegetationslücken beim Grasbewuchs entstehen. Das wiederum kann als Folge die Flächen extrem vernässen. Im Extremfall entsteht eine nicht dicht geschlossene Rasendecke. Aus diesem Grund wurde dieses Vorgehen vom Fachamt bisher nicht empfohlen. Auf den Rasenflächen des Günthersburgparks untersucht das Fachamt jedoch seit Beginn der Wintersaison 2019/2020, wie sich auswirkt, wenn das Laub nicht geräumt wird. Ausgenommen von diesem Versuch sind die Wege sowie Spiel- und Sportflächen aufgrund der Verkehrssicherheit. Das Grünflächenamt wird die Situation hierzu weiter beobachten und die beauftragten Fachfirmen bei der Laubentfernung entsprechend kontrollieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2019OFOF 221/14Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Januar 2020VV 1520Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und SpielplätzenAnfrage
  3. 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 663Beseitigung von Laub aus Parkanlage und Spielplätzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen