Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und Spielplätzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat um Auskunft zur Beseitigung von Laub in Parkanlagen und Spielplätzen. Ziel ist es, den Umwelt- und Naturschutz bei der Laubentsorgung zu berücksichtigen.
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Die beauftragten Firmen sollen sensibilisiert werden, bei der Beseitigung von Laub, den Umwelt- und Naturschutz zu beachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2019OFOF 221/14Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2020Sie sind hierVV 1520Beseitigung von Laub aus Parkanlagen und SpielplätzenAnfrage
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 663Beseitigung von Laub aus Parkanlage und SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen