Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/Libellenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 651
Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/Libellenweg Der Magistrat hat eine Überprüfung der Sichtbedingungen im Einmündungsbereich Tannenkopfweg/Libellenweg veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Herausfahren in den Tannenkopfweg unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besonders problematische Sichtbedingungen möglich ist. Der Magistrat hält daher die Anbringung eines Verkehrsspiegels nicht für nötig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2014OFOF 1254/6Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/LibellenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2015VV 1263Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/LibellenwegAnfrage
- 4. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 651Verkehrsspiegel an der Kreuzung Tannenkopfweg/LibellenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab