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Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle"

Vorlagentyp: STMagistrat
137 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Prüfung der Bodenbelastung im Baugebiet "An der Sandelmühle". Es wird festgestellt, dass trotz durchgeführter Sanierungsmaßnahmen potenziell schadstoffhaltige Auffüllungen vorhanden sein könnten. Zudem ist eine Überprüfung auf Kampfmittel erforderlich, da das Gebiet in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet liegt.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens B 889 Sandelmühle beteiligte das Stadtplanungsamt das Umweltamt. Aus der Stellungnahme im Zuge der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs sind einzelne Werte von schädlichen Bodenverunreinigungen oder deren Überschreiten als Ausdruck von Belastungen nicht zu entnehmen. Eine Kennzeichnung von Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes als erheblich belastet erfolgte nicht.

Zu 1.: Bis zum Jahr 2013 wurden im Bereich des Baugebiets "An der Sandelmühle" Bodenverunreinigungen des ehemaligen Gaswerks Heddernheim sowie weiterer betriebsbedingter Schadstoffe, verursacht durch die VDO Adolf Schindling AG, durch Bodenaushub umfangreich saniert. Träger der Maßnahme waren die Sanierungsverantwortlichen (Continental AG und Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Umweltamt). Die Sanierungsgruben wurden nach Aushub und Erfolgskontrolle der Sanierung bis 1 Meter unter die ehemalige Geländeoberkante mit unbelastetem Bodenmaterial verfüllt. Alle Arbeiten wurden nach Vorgaben durch die Altlastenbehörde (RP Darmstadt) von einem Gutachter überwacht und dokumentiert. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass im Plangebiet trotz der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen noch Reste künstlicher Auffüllungen vorhanden sind, die potenziell schadstoffhaltig sein können. In den für die Bebauung vorgesehenen Baufenstern ist der jeweilige Eigentümer im Rahmen der Baugrunduntersuchung für die Untersuchung der Böden auf Schadstoffe verantwortlich, damit eine geeignete Verwertung / Entsorgung des Aushubs sichergestellt werden kann.

Zu 2.: Da das Plangebiet in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet liegt, ist eine systematische Überprüfung auf Kampfmittel vor Beginn der Bauarbeiten und der Baugrunduntersuchungen erforderlich, was auch in die Begründung zum B-Plan 889 eingeflossen ist.

Zum Risiko von vorhandenen Bombenblindgängern im Nordteil wurde ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Zu 3.: Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen lassen für den hinteren Bereich des Geländes keine Rückschlüsse auf Verunreinigungen mit Schwer- oder Maschinenöl zu. Es sind beim Umweltamt, Bereich Altlasten/Bodenschutz, keine Hinweise auf ausgelaufene Flüssigkeiten während der Abriss- und Rückbaumaßnahme bekannt. Sollten im hinteren Bereich des Geländes Bodenkontaminationen vorhanden sein, so sind diese im Rahmen der Bebauung bzw. Gestaltung zu beseitigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2021OFOF 6/8Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Juli 2021OMOM 539Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet „An der Sandelmühle“Direktanregung
  3. 29. August 2022STST 1936Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet „An der Sandelmühle“Stellungnahme
  4. 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 137 Wochen
    STST 64Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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