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Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Regenrückhaltebecken

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Funktion von Regenüberlaufbecken in Nieder-Eschbach und deren Unzulänglichkeit im Hochwasserschutz. Es wird erläutert, dass diese Becken nicht für die Speicherung von Hochwasser ausgelegt sind und somit keinen Beitrag zur Starkregenvorsorge leisten können.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1:

Bei dem erwähnten Regenrückhaltebecken handelt es sich um ein sogenanntes Regenüberlaufbecken in der Mischwasserkanalisation des Stadtteils Nieder-Eschbach, in der Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanalsystem abgeleitet werden. Das Becken hat die Aufgabe, dass bei Niederschlägen kurzfristig in großen Mengen anfallende Mischwasser vorrübergehend zu speichern und mechanisch zu reinigen. Das Becken ist mit einem Überlauf in den Eschbach ausgestattet, über den im Falle der Vollfüllung des Beckens das vorgereinigte Mischwasser entsprechend der bestehenden Einleitgenehmigung in den Eschbach entlastet wird. Für die Bemessung des Beckens und der Mischwasserkanalisation werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik Niederschlagsereignisse angenommen, die statistisch alle 2 - 5 Jahre auftreten, während die oft zu Überflutungen führenden Starkregenereignisse seltener als alle 30 Jahre auftreten. Letztere sind mit erheblich größeren Niederschlagshöhen pro Zeiteinheit verbunden. Das Volumen eines Regenüberlaufbeckens ist nicht auf die Speicherung der sehr hohen Abflüsse bei diesen seltenen Starkregenereignissen ausgelegt und leistet daher keinen Beitrag zur Starkregenvorsorge.

Regenüberlaufbecken sind Bestandteile der Kanalisation und dienen ausschließlich der Zwischenspeicherung von Abwasser aus dem Kanalnetz. Ein Hochwasser im Eschbach tritt aufgrund starker Niederschläge ggf. in Kombination mit Schneeschmelze in seinem Einzugsgebiet auf. Hochwasser in einem natürlichen Gewässer darf nicht in einem Regenüberlaufbecken zwischengespeichert werden, da es in diesem Fall seine Aufgabe als Abwasseranlage nicht mehr erfüllen könnte. Soweit aufgrund der topografischen Verhältnisse erforderlich, muss z.B. durch Absperrschieber verhindert werden, dass Wasser aus einem natürlichen Gewässer in ein Regenüberlaufbecken gelangt. Regenüberlaufbecken haben daher keine hochwasserschützende Funktion.

Zu Frage 2:

Südlich der BAB 5 betreibt die Autobahn AG ein Rückhaltebecken für die Autobahnentwässerung. Nördlich der BAB 5 befinden sich Regenüberlaufbecken der Stadt Homburg. Die Becken dienen als Bestandteile der Kanalisation bzw. der Autobahnentwässerung der Gebiets- und Straßenentwässerung. Sie haben daher analog des unter Ziffer 1 beschriebenen Regenüberlaufbeckens keine Funktion für den Hochwasserschutz bzw. leisten keinen Beitrag zur Starkregenvorsorge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2021OFOF 89/15NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - RegenrückhaltebeckenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. November 2021OMOM 1143NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - RegenrückhaltebeckenDirektanregung
  3. 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 644Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Regenrückhaltebecken
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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