Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Regenrückhaltebecken
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens in Nieder-Eschbach für Starkregenereignisse zu überprüfen und die Funktion im Hochwasserschutz zu klären. Zudem soll eine Abstimmung mit der Stadt Bad Homburg bezüglich des Regenrückhaltebeckens an der A 5 erfolgen.
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Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, ob das Regenrückhaltebecken südlich von Nieder-Eschbach in seiner Dimensionierung für Starkregenereignisse groß genug ist, und welche konkrete Funktion es im Rahmen des Hochwasserschutzes hat; 2. sich hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens an der A 5 (Stadtgebiet Bad Homburg) mit der Stadt Bad Homburg in Verbindung zu setzen, um selbige Auskünfte, wie unter Ziffer 1. aufgeführt, einzuholen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2021OFOF 89/15NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - RegenrückhaltebeckenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2021Sie sind hierOMOM 1143NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - RegenrückhaltebeckenDirektanregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 644Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - RegenrückhaltebeckenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats