Regelmäßige Kontrollen der Behindertenparkplätze in Fechenheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 636
Betreff: Regelmäßige Kontrollen der Behindertenparkplätze in Fechenheim Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist im Bereich des Stadtteils Fechenheim regelmäßig vor Ort und überwacht dort auch den ruhenden Verkehr, insbesondere auch die rechtskonforme Benutzung der Behindertenparkplätze. In den Monaten Januar und Februar 2011 wurde bisher ein Fahrzeug wegen unzulässiger Benutzung eines Behindertenparkplatzes abgeschleppt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2010OFOF 500/11Regelmäßige Kontrollen der Behindertenparkplätze in FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. November 2010OMOM 4750Regelmäßige Kontrollen der Behindertenparkplätze in FechenheimDirektanregung
- 20. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 636Regelmäßige Kontrollen der Behindertenparkplätze in FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab