Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 630
Betreff: Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99 Bei der Schranke vor dem Müllstandplatz am Haus Praunheimer Weg 99 handelt es sich um eine amtlich gesiegelte Feuerwehrzufahrt. Es greift hier § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich und gilt insoweit auch für das Parken zum Be- und Entladen eines Fahrzeuges sowie das Abstellen von Fahrzeugen von Handwerksfirmen zur Ausführung von Arbeiten. Nicht nur die Berufsfeuerwehr, sondern auch alle freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet sind mit einem Schlüssel für Schranken von Feuerwehrzufahrten ausgestattet. Grundsätzlich kann ein Schlüssel für eine derartige "Feuerwehrschließung" gegen eine Pfandhinterlegung in Höhe von 50,-- € bei der Branddirektion ausgeliehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Benutzung der Feuerwehrzufahrt besteht - z.B. bei Umzügen o.Ä.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2011OFOF 82/8Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg 99Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. Januar 2012OMOM 844Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99Direktanregung
- 27. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 630Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab