Verwendung Stellplatzablösemittel
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 630
Betreff: Verwendung Stellplatzablösemittel zu a): Eine Zuordnung der eingezahlten Stellplatzablösemittel auf Ortsbezirke ist in der Hessischen Bauordnung nicht vorgesehen und wird daher nicht vorgenommen. Der Magistrat bedauert, deshalb zu dieser Frage keine verbindliche Auskunft geben zu können. zu b): Für das genannte Vorhaben wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt knapp 24.000 € aufgewendet. Ziel dieser Maßnahme war, die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Borsigallee/Volkshausstraße/Am Hessen-Center nachzurüsten, damit die Verlängerung der Buslinie 42 in die Viktor-Slotosch-Straße in den Linienbetrieb integriert werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2010BB 782Verwendung der Stellplatzablösemittel 2007-2009Magistratsbericht
- 30. Dezember 2010OFOF 725/16Verwendung StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 12. Januar 2011VV 1495Verwendung StellplatzablösemittelAnfrage
- 20. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 630Verwendung StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab