Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassen
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Neubewertung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Seniorenbeirats, um deren Arbeit mehr Wertschätzung entgegenzubringen. Dies geschieht im Kontext des 50-jährigen Bestehens des Gremiums, das die Interessen der Senior:innen in Frankfurt vertritt. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen und erfordert weitere Abstimmungen.
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Thema Senioren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt, der in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen feiert, ist ein wichtiges und etabliertes Gremium, das die Interessen der Senior:innen in unserer Stadt vertritt und die städtischen Organe in allen betreffenden Angelegenheiten berät. In seinem regelmäßigen Jahresbericht informiert der Seniorenbeirat über seine vielfältigen Tätigkeiten und Initiativen für lebensältere Menschen in Frankfurt.
Der Magistrat steht dem Anliegen, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Seniorenbeirats einer Neubewertung zu unterziehen, positiv gegenüber. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Diese erfordert eine Koordination und Abstimmung mit verschiedenen verantwortlichen Stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2022OFOF 592/5Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022OMOM 3061Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenDirektanregung
- 6. März 2023Sie sind hierSTST 624Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenStellungnahme
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1897Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Seniorenbeirätin - Aufwandsentschädigung anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab